Antragsformulare bzw. Anzeigen im Bereich Bauen und Wohnen:
>> Baubewilligung
>> Mitteilung über ein geringfügiges Bauvorhaben gem. § 16 Bgld. BauG
>> Baubeginnsmeldung
>> Fertigstellungsanzeige
>> Gebäudeabbruch
Antragsformulare bzw. Anzeigen im Bereich Bauen und Wohnen:
>> Baubewilligung
>> Mitteilung über ein geringfügiges Bauvorhaben gem. § 16 Bgld. BauG
>> Baubeginnsmeldung
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>> Gebäudeabbruch
Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.
>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene