Stadtsaal

Der Güssinger Stadtsaal ist das Prunkstück des generalsanierten Rathauses. Als moderner Veranstaltungs- und Seminarsaal bietet er ideale Voraussetzungen für Firmenevents, Vereinssitzungen und Kulturveranstaltungen.

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Der Saal befindet sich im Untergeschoss des Rathauses, der Zugang ist sowohl vom Hauptplatz als auch von der Rückseite des Rathauses (in der Grabenstraße) barrierefrei möglich. Der Saal verfügt über eine moderne technische Ausstattung (Tonanlage mit Funkmikros und Headset, HDMI-Anschlüsse, WLAN, Beamer, Leinwand, etc.) und kann gegen rechtzeitige Voranmeldung für Veranstaltungen, Seminare und Meetings gemietet werden.

Das Fassungsvermögen beträgt ca. 180 Sitzplätze. Je nach Anforderung und Absprache können unterschiedliche Raumsituationen hergestellt werden (Theaterbestuhlung, Seminar-Aufstellung, freie Fläche für Yoga- und Gymnastikübungen etc.).
Je nach Anforderung und Benützungsdauer ist eine entsprechende Saalmiete zu entrichten.
Preise dazu auf Anfrage.

>> Beispiele für Aufstellungen

Darüberhinaus bietet das Foyer des Stadtsaales auf zwei Ebenen die Möglichkeit für Ausstellungen aller Art. Das Foyer kann unabhängig vom Stadtsaal extra angemietet werden.
Sanitäranlagen auf beiden Ebenen und eine eigene Garderobe runden das Angebot im Stadtsaal ab.

Sollten Sie eine gastronomische Versorgung z.B. mit einem Catering-Anbieter benötigen, so teilen Sie dies bei Ihrer Buchungsanfrage mit. (Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich auf eigenen Auftrag, eigene Rechnung und eigene Gefahr.)
In den gesamten Räumlichkeiten des Stadtsaales gilt absolutes Rauchverbot.

Kontakt:
Auskünfte zur Saalbuchung und Verfügbarkeit erteilt grundsätzlich das Stadtamt Güssing.
Ihre Anfrage richten Sie bitte an:
Sandra Kaiser
Telefon: 03322 42311
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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