Dr. Christina Ari

Ärztin f. Allgemeinmedizin u. Homöopathische Medizin
Marktplatz 6,7540 Güssing
Telefon: 03322/43921
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Web: http://www.christina-ari.at/
Ordination:
Mo und Do 10-12 Uhr, Di 17-19 Uhr
sowie telefonische Terminvereinbarung
keine Kassen

Dr. Heinz Lang

Arzt für Allgemeinmedizin
Grabenstraße 10, 7540 Güssing
Telefon: 03322 42770 und 0664 476 2844
Ordination:
Mo: 8:00 bis 13:00 u. 16:30 bis 18:00 Uhr
Mi: 8:00 bis 13:00 Uhr
Do: 8:00 bis 12:00 Uhr
Fr: 8:00 bis 12:00 u. 16:30 bis 18:00 Uhr

alle Kassen

Dr. Robert Müller

Arzt für Allgemeinmedizin
Schlossgasse 6, 7540 Güssing
Telefon: 0664/2220 253
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ordination:
Mo, Di, Do und Fr: jeweils von 8-12 und von 15-17 Uhr
und nach Vereinbarung.

Privat und alle Kassen

Kassenvertragsarztstelle Ausgeschrieben

Gesucht wird ein Arzt für Allgemeinmedizin
Hier geht es zu den Details:
https://www.aekbgld.at/ausschreibungen
Hingewiesen wird auf Förderungen des Landes Burgenland für die Übernahme von allgemeinmedizinischen Kassenstellen. Details dazu finden Sie hier:
https://www.aekbgld.at/foerderungen-des-landes
Zusätzlicher Hinweis: Es kann eine voll ausgestattete Ordination angemietet werden. Außerdem sind ein bis zwei OrdinationsassistentInnen aus der bestehenden Ordination verfügbar. Die Stadtgemeinde Güssing wird die laut Richtlinien des Landes für die Landarztförderung für die Gemeinde vorgesehenen Bedingungen erfüllen.
Zusätzliche Förderungen für die Beschaffung von Ordinationsräumlichkeiten und entsprechende Wohnräumlichkeiten werden ebenfalls seitens der Gemeinde gewährt.
Weitere Informationen: Stadtamt Güssing, Amtsleiter OAR Gustav Glatter, Tel: 0664/43 33 062

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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