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Fahrtkostenzuschuss für Pendler:

Arbeitnehmerförderung im Burgenland
Für Frauen und Männer mit Hauptwohnsitz in Güssing und Arbeitsstätte außerhalb von Güssing kann beim Amt der Bgld. Landesregierung ein Fahrtkostenzuschuss beantragt werden. Die Gewährung eines Zuschusses hängt neben folgenden Kriterien auch vom jeweiligen Einkommen ab:

 

  • Schicht- Wechsel- oder Nachtdienst
  • Keine Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und daher das KFZ verwendet werden muss
  • unzumutbare Gesamtfahrzeit der verfügbaren öffentl. Verkehrsmittel (z.B. über 2 Stunden Fahrzeit)
  • Sonstige Gründe


Der Antrag ist im Stadtamt Güssing erhältlich und muss bis spätestens 30. April 2015 für das vergangene Jahr 2014 beim Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 5 (Sozialabteilung), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt eingebracht werden. Infos: 02682/600/2709.

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Handwerkerbonus 2025

Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene hat mit 01.03.2025 begonnen. Es können Rechnungen mit Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 eingebracht werden. Die Antragstellung mit Rechnungen in einem früheren Leistungszeitraum ist nicht mehr möglich. Sie haben auch 2025 die Möglichkeit, 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 1.500 € zurückzubekommen.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2025 auf Bundesebene

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