Sachkundenachweis für Hundehalter*innen - Bedarfserhebung
Seit Juli 2026 ist vor dem Beginn einer Hundehaltung für jede/n zukünftigen Hundehalter*in ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundenachweis für Hunde zu erbringen.
Dieser Sachkundenachweis ist bei der Meldung des Hundes in der Gemeinde künftig vorzulegen.
Mit diesem einfachen Test können Sie in wenigen Schritten herausfinden, ob auch Sie einen Sachkundenachweis erbringen müssen: Link: https://abt-iii-9.extern.services.sozialministerium.gv.at/sachkundenachweis-fuer-hunde/
Wenn Sie einen Sachkundenachweis benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch im Stadtamt Güssing unter 03322 42311 und teilen Sie uns dies mit, damit wir den Bedarf für einen etwaigen Kurs ermitteln können.
Weitere Infos auch auf https://tierwissen.at/
Fotonachweis:
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