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Sonderförderaktion – „Sauber Heizen für Alle" für Private 2023

Unterstützung für einkommensschwache Haushalte

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Land Burgenland unterstützen einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen (wie Erdöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle/Koks, Allesbrenner) sowie für den Ersatz von Stromheizungen (strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Anmeldung bzw. Registrierung ist ausschließlich beim Bund möglich. Die Abwicklung erfolgt durch die KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) bzw. dem Land Burgenland.

Mögliche max. Förderungshöhen:

max. 100% für 1. u. 2. Einkommensdezile
max. 75% für 3. Einkommensdezil

Grundvoraussetzung für Förderansuchen:

  • Grundstückseigentümer (min. 50%)
  • Hauptwohnsitz muss vor dem 31.12.2021 begründet worden sein
  • neue Heizungsanlage darf vor Antragsstellung bzw. Antragsprüfung noch nicht errichtet worden sein

Wichtiger Hinweis für die Förderabwicklung:
Für die positive Bearbeitung Ihres Förderantrages sind die genauen Vorgaben seitens Bund einzuhalten und die einzelnen Antragsphasen der Reihe nach durchzuführen:

  1. Registrierung (www.sauber-heizen.at)
  2. Einkommensprüfung u. Energieberatung durch Landesförderstelle
  3. Zusendung Antragslink für Antragstellung (Übermittlung Angebote) von KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
  4. Beurteilung bzw. Genehmigung durch den Bund → Förderungszusagen durch KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH)
  5. Projektumsetzung innerhalb von 12 Monaten
  6. Einreichung Endabrechnung bei KPC (Auszahlung der bewilligten Endabrechnung erfolgt in drei Tranchen)

Falls eine Registrierung für „Sauber Heizen für Alle“ durchgeführt wird, darf keine Registrierung für die Bundes-Förderaktion „Raus aus Öl und Gas“ erfolgen.

Weitere Infos / Informationsblatt / FAQ – Häufig gestellte Fragen / Rechtliche Grundlagen:
https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2023

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Handwerkerbonus 2024

Für die Jahre 2024 und 2025 legt die Bundesregierung den Handwerkerbonus neu auf. Wir haben Antworten auf oft gestellte Fragen für Sie zusammengefasst.
Auch das Land Burgenland hat den Handwerkerbonus neu aufgelegt. Das Förderbudget umfasst 5 Millionen Euro. Der Burgenländische Handwerkerbonus gilt für handwerkliche Leistungen, die im Zeitraum von 01. April bis 31. Dezember 2024 von Unternehmen mit Sitz im Burgenland durchgeführt wurden, und kann bis längstens 10. Jänner 2025 beantragt werden.

>> Alle Infos zum Handwerkerbonus 2024 auf Bundes- und Landesebene

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